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BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beendigung einer Straftat im Versuchsstadium
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Auch die Begründung, wonach der Angeklagte die Tötungshandlungen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB aus niedrigen Beweggründen begangen hat, ist nicht durch Rechtsirrtum beeinflußt (vgl. BGHSt 3, 132, 133; BGH NJW 1967, 1140). - BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
- BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 129, 131; 14, 75 ff; 22, 330 ff).
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Das Körperverletzungsdelikt (hier nach § 223 b StGB), das hinsichtlich des Vorsatzes in einem versuchten Mord oder versuchten Totschlag stets, und zwar regelmäßig im Wege der Gesetzeskonkurrenz enthalten ist (BGHSt 16, 122, 123; 21, 265, 266; 22, 248; BGH NJW 1962, 115/116), lebt auf und führt zur Bestrafung des Täters, wenn der Versuch des Tötungsdelikts wegen Rücktritts straflos bleiben muß (BGHSt 16, 122, 124; 21, 265, 267). - BGH, 13.10.1961 - 4 StR 349/61
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Das Körperverletzungsdelikt (hier nach § 223 b StGB), das hinsichtlich des Vorsatzes in einem versuchten Mord oder versuchten Totschlag stets, und zwar regelmäßig im Wege der Gesetzeskonkurrenz enthalten ist (BGHSt 16, 122, 123; 21, 265, 266; 22, 248; BGH NJW 1962, 115/116), lebt auf und führt zur Bestrafung des Täters, wenn der Versuch des Tötungsdelikts wegen Rücktritts straflos bleiben muß (BGHSt 16, 122, 124; 21, 265, 267). - BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67
Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Auch die Begründung, wonach der Angeklagte die Tötungshandlungen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB aus niedrigen Beweggründen begangen hat, ist nicht durch Rechtsirrtum beeinflußt (vgl. BGHSt 3, 132, 133; BGH NJW 1967, 1140). - BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Das Körperverletzungsdelikt (hier nach § 223 b StGB), das hinsichtlich des Vorsatzes in einem versuchten Mord oder versuchten Totschlag stets, und zwar regelmäßig im Wege der Gesetzeskonkurrenz enthalten ist (BGHSt 16, 122, 123; 21, 265, 266; 22, 248; BGH NJW 1962, 115/116), lebt auf und führt zur Bestrafung des Täters, wenn der Versuch des Tötungsdelikts wegen Rücktritts straflos bleiben muß (BGHSt 16, 122, 124; 21, 265, 267). - BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Das Körperverletzungsdelikt (hier nach § 223 b StGB), das hinsichtlich des Vorsatzes in einem versuchten Mord oder versuchten Totschlag stets, und zwar regelmäßig im Wege der Gesetzeskonkurrenz enthalten ist (BGHSt 16, 122, 123; 21, 265, 266; 22, 248; BGH NJW 1962, 115/116), lebt auf und führt zur Bestrafung des Täters, wenn der Versuch des Tötungsdelikts wegen Rücktritts straflos bleiben muß (BGHSt 16, 122, 124; 21, 265, 267). - BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 129, 131; 14, 75 ff; 22, 330 ff).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Sie folgt dabei ersichtlich der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 330, 331; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH StV 1981, 67, 514; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75 - und vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77), nach der die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen sind (kritisch Geilen JZ 1972, 335;… Lackner a.a.O. § 24 Anm. 2 b). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
In einer anderen Entscheidung hat er allein die Vorstellung bei Tatbeginn für beachtlich gehalten, sofern der Täter einen Tatplan hatte (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75); sei kein Tatplan vorhanden, so müsse nach den in BGHSt 14, 75 ff und BGHSt 22, 330 dargelegten Gesichtspunkten entschieden werden (Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75; Urteil vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79). - BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz …
Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).Hatte er diese Vorstellung nicht, so war der Versuch unbeendet, und es kam darauf an, ob der Angeklagte nach dem Wiederauftauchen K. am Fenster die Fortsetzung seiner Tathandlung (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75) freiwillig oder unfreiwillig unterließ.
- BGH, 29.10.1975 - 2 StR 511/75
Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung - …
Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht (siehe insbesondere BGHSt 16, 122 und neuerdings BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).